Allgemeine Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen PLUSGROWTH BV


Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Kaufverträge, Offerten und

andere Aktivitäten von PLUSGROWTH BV (nachstehend PLUSGROWTH BV genannt), die unter der KVK-Nummer 80767567 firmiert und ihren Sitz in Lansingerland hat.


1. Begriffsbestimmungen

1.1 In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die folgenden Definitionen: "Inhalt" bedeutet die Marketingbotschaft, wie sie mit der Data Driven Marketing-Software online versendet wird,
E-Mail, Web und/oder mobile Kommunikationskanäle;


"Dienstleistungen" bedeutet alle von PLUSGROWTH BV zugunsten des Auftraggebers ausgeführten oder auszuführenden Arbeiten oder erbrachten oder auszuführenden Dienstleistungen oder gelieferten Produkte, wie im Vertrag und im Projektvorschlag beschrieben;

"Angebot(e)" bedeutet jedes von PLUSGROWTH BV erstellte Angebot für die Erbringung von Dienstleistungen;

"Auftraggeber": die natürliche oder juristische Person, die PLUSGROWTH BV um ein Angebot bittet
oder die natürliche oder juristische Person, der PLUSGROWTH BV ein Angebot macht oder mit der PLUSGROWTH BV einen Vertrag abschließt;

                "Projektvorschlag" bezeichnet den Projektvorschlag, in dem die Dienstleistungen und die Software beschrieben werden;

                "Software" bezeichnet die von PLUSGROWTH BV (und/oder Partnern) entwickelte oder in Auftrag gegebene Software und     
                Software, Lizenz, Anwendung, Schnittstelle, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden,
               Website/virtuelle Umgebung, Dateien, Ausrüstung oder andere Materialien, einschließlich
                schließt ausdrücklich nicht die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten ein;


"PLUSGROWTH BV" ist die private Gesellschaft mit beschränkter Haftung PLUSGROWTH BV mit Sitz in Lansingerland und Geschäftsstelle in IJsvogellaan 2, 2665 ES;


"Vertrag": jeder zwischen dem Auftraggeber und PLUSGROWTH BV geschlossene Vertrag, einschließlich eines vom Auftraggeber unterzeichneten Angebots, einschließlich Anlagen, einschließlich eines Projektvorschlags, einschließlich mündlicher Aufträge, oder bestätigt über moderne Kommunikationsmethoden, einschließlich Whatsapp, Chat und andere ähnliche digitale Direktkommunikationsmechanismen.


2. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

2.1 Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für und sind Bestandteil aller
                               Vereinbarungen und Angebote, deren Zustandekommen und alle sich daraus ergebenden
                               eingegangene Verpflichtungen.

2.2 Im Falle von Konflikten haben die Bestimmungen des Abkommens Vorrang vor diesen
allgemeinen Bedingungen, aber die anderen Bestimmungen dieser allgemeinen
geltende Bedingungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich genannt werden.


2.3 Soweit in einem Vertrag nichts anderes schriftlich vereinbart ist, finden andere allgemeine oder besondere Bedingungen, insbesondere Bedingungen des Auftraggebers, keine Anwendung.

2.4 Wenn irgendeine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig ist oder für nichtig erklärt wird,
                               die übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam
                               bleiben.

3. Ausschreibungen

                3.1 Alle von PLUSGROWTH BV gemachten Angebote gelten für die Dauer der von PLUSGROWTH BV
                               Zeitraum angegeben. Wenn keine Frist angegeben ist, wird ein Angebot von
                               VDA BEHEER BV ist unverbindlich und erlischt in jedem Fall nach 30 Tagen.

3.2 Die Preise in den genannten Angeboten und Kostenvoranschlägen verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und andere
                                staatliche Abgaben sowie Versand- und Transportkosten und
                               Verpackungskosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

3.3 Falls PLUSGROWTH BV Kosten für die Erstellung eines Angebots aufwenden muss
                                PLUSGROWTH BV ist berechtigt, diese Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.   
                                Abnehmer, auch wenn kein Vertrag zwischen PLUSGROWTH BV und dem    
                               Der Kunde ist etabliert.

3.4 PLUSGROWTH BV behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von
                               Gründe. PLUSGROWTH BV behält sich außerdem das Recht vor, Abtretungen  
                               nur auf Vorauszahlungsbasis akzeptiert werden.

                3.5 Weicht die Annahme (in unwesentlichen Punkten) vom Angebot ab   
                               enthalten, ist PLUSGROWTH BV nicht daran gebunden. Die Vereinbarung
                               wird dann nicht in Übereinstimmung mit dieser abweichenden Annahme festgelegt, es sei denn
                               PLUSGROWTH BV zeigt das Gegenteil an.
                3.6 Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet PLUSGROWTH BV nicht zur Lieferung einer
                               Teil der im Angebot oder Kostenvoranschlag enthaltenen Leistungen zu einem entsprechenden  
                               Teil des angebotenen Preises.

3.7 Angebote oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für Nachbestellungen.

                3.8 PLUSGROWTH BV gibt dem Abnehmer die Möglichkeit, diese Informationen zur Kenntnis zu nehmen.
                               Bedingungen. Durch die bloße Erteilung eines Auftrags und/oder die Annahme von
                               der Dienstleistungen akzeptiert der Kunde diese Bedingungen und gilt als einverstanden mit    
                                sich stillschweigend mit diesen Bedingungen einverstanden erklärt.

4. Abschluss von Vereinbarungen und Änderung

4.1 Alle Verträge sowie deren Änderungen kommen zustande, wenn beide Parteien ein Angebot oder ein anderes Dokument unterzeichnen oder wenn der Auftraggeber dem Angebot per E-Mail zustimmt, oder wenn der Auftraggeber PLUSGROWTH BV tatsächlich die Ausführung der Dienstleistungen ermöglicht. Wenn der Vertrag mündlich vereinbart wurde, kommt er zustande, sofern er nicht innerhalb von fünf Werktagen nach Beginn der Arbeiten aufgelöst wird. Der Vertrag gilt als alle zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarungen enthaltend.

                4.2 Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder von nach der Gründung
                               (zusätzliche) Vereinbarungen oder vereinbarte Änderungen des Abkommens
                               des Vertrages sind für PLUSGROWTH BV erst dann verbindlich, wenn sie von PLUSGROWTH BV mitgeteilt wurden.
                               schriftlich bestätigt worden sind.

4.3 Soweit unvermeidbare Abweichungen bei der Erbringung der Leistungen gegenüber
                               PLUSGROWTH BV wird dem Kunden im Zusammenhang mit einem Vertrag folgende Informationen zukommen lassen
                               zum frühestmöglichen Zeitpunkt darüber informieren.

 5. Vollzug des Abkommens

                5.1 PLUSGROWTH BV wird alle Anstrengungen unternehmen, um sicherzustellen, dass die Dienstleistungen sorgfältig und
                               im Einklang mit den Bestimmungen des Abkommens unabhängig durchführen 
                               festgelegten Vereinbarungen und Verfahren.

5.2 Das Angebot enthält eine allgemeine Beschreibung der Ziele und Grundsätze  
der Dienstleistungen und die Umstände für ihre (optimale) Ausführung. PLUSGROWTH BV wird sich bemühen, diese Grundsätze und Ziele so weit wie möglich einzuhalten.

Es werden jedoch nur die Bestimmungen des Angebots berücksichtigt, die auch in der
Vereinbarung, sind rechtlich durchsetzbare Verpflichtungen.

5.3 Der Vertrag kann Kontaktpersonen enthalten, die rechtlich befugt sind, für den Auftraggeber und in dessen Namen zu handeln. Sofern der Auftraggeber nichts anderes mitteilt, ist PLUSGROWTH BV nicht verpflichtet, Anweisungen oder Korrespondenz von anderen Personen zu beachten.

5.4 PLUSGROWTH BV ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung von Dienstleistungen zu beauftragen, wobei PLUSGROWTH BV für die Erbringung dieser Dienstleistungen in vollem Umfang garantiert und verantwortlich ist.

5.5 Sofern im Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind alle
                               BV genannten (Fertigstellungs-)Termine nach bestem Wissen und Gewissen auf der Grundlage der
                               Daten, die PLUSGROWTH BV bei Abschluss eines Vertrages bekannt sind.
                               waren. PLUSGROWTH BV wird sich bemühen, diese Fristen einzuhalten.
                               nehmen.

5.6 Wenn eine Fristüberschreitung droht, werden PLUSGROWTH BV und der 
Abnehmer so schnell wie möglich, um die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Die Überschreitung einer Frist führt jedoch nicht dazu, dass PLUSGROWTH BV in Verzug gerät, und gibt dem Auftraggeber nicht das Recht, die Dienstleistungen zu verweigern oder einen Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder seine Verpflichtungen auszusetzen.

5.7 Eine Verzögerung bei der Erbringung von Dienstleistungen ist PLUSGROWTH BV in keinem Fall zuzurechnen, wenn sie auf die verspätete Lieferung von Informationen, Daten oder anderen Eingaben des Auftraggebers zurückzuführen ist oder wenn sich herausstellt, dass die gelieferten Informationen, Daten oder anderen Eingaben nach Ansicht von PLUSGROWTH BV für die ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistungen nicht ausreichend sind.

5.8 Alle vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen, Daten oder sonstigen Angaben
                               bleiben das Eigentum des Auftraggebers. Anpassungen oder Anpassungen durch
                               PLUSGROWTH BV von diesen Informationen, Daten oder sonstigen Angaben nicht zu
                               dass diese Informationen, Daten oder andere Eingaben in das Eigentum von PLUSGROWTH BV übergehen,
                               es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich im Vertrag vereinbart.

6. Preise und Zahlung

                6.1 Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich alle von PLUSGROWTH BV angegebenen Preise ausschließlich
                               Abgaben wie die Mehrwertsteuer und andere staatlich auferlegte Gebühren.

6.2 Die Gebühren können sich aus einmalig zu zahlenden Beträgen, aus jährlich oder anderweitig periodisch zu zahlenden Beträgen und aus Beträgen zusammensetzen, die von der Nutzung des Dienstes oder von der Menge der von PLUSGROWTH BV bereitgestellten Daten abhängen.

6.3 Wenn PLUSGROWTH BV aufgrund der verspäteten oder nicht erfolgten Lieferung von vollständigen, fundierten und eindeutigen Informationen, Daten oder anderen Eingaben des Auftraggebers mehr oder andere Dienstleistungen als vereinbart erbringen muss, werden diese Dienstleistungen gesondert auf der Grundlage des üblichen Tarifs von PLUSGROWTH BV in Rechnung gestellt.

6.4 Die Art der Rechnungsstellung für die Dienstleistungen ist in der Vereinbarung festgelegt und kann sein
                               im Voraus und/oder auf Nachberechnungsbasis sowie in einem Pauschalbetrag und/oder teilweise in
                               periodische Beträge.

6.5 Die Parteien legen in der Vereinbarung fest, zu welchem Datum bzw. zu welchen Daten die Gebühr für die Dienstleistungen dem Kunden in Rechnung gestellt wird. Die Rechnungen sind vom Kunden gemäß den auf der Rechnung angegebenen Zahlungsbedingungen zu begleichen. In Ermangelung einer besonderen Vereinbarung hat der Kunde innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

6.6 Der Kunde verzichtet auf die Befugnis, eine Zahlung auszusetzen und zu verrechnen.

6.7 Wenn der Abnehmer mit einer Rechnung von PLUSGROWTH BV nicht einverstanden ist, muss er innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich und unter Angabe von Gründen Einspruch erheben.

6.8 Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist ist der Abnehmer immer von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer vorherigen Aufforderung oder Inverzugsetzung durch PLUSGROWTH BV bedarf.

6.9 Wenn der Abnehmer seinen Verpflichtungen nicht (rechtzeitig) nachkommt, ist der Abnehmer von Rechts wegen in Verzug und ist PLUSGROWTH BV berechtigt, die gesetzlichen Zinsen in Rechnung zu stellen. Alle anfallenden Inkassokosten (sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche) gehen zu Lasten des säumigen Abnehmers. Diese Kosten belaufen sich auf mindestens 15% des geschuldeten Betrags, mindestens jedoch auf 250,00 €.

                6.10 Wenn PLUSGROWTH BV seine Dienstleistungen eingestellt hat, ist es
                               Vom Kunden zu zahlende Gebühren für Wiedereinschaltung/Inbetriebnahme/Änderungen  
                               der Dienstleistungen.

7. Eigentumsvorbehalt - Eigentumsvorbehalt

7.1 Alle dem Abnehmer gelieferten Waren/Rechte bleiben Eigentum von PLUSGROWTH BV, bis alle vom Abnehmer im Rahmen des Vertrags geschuldeten Beträge sowie alle anderen Beträge, die der Abnehmer aufgrund von Zahlungsverzug schuldet, vollständig an PLUSGROWTH BV gezahlt worden sind.

7.2 PLUSGROWTH BV kann die Daten erhalten oder erzeugen
Waren, Produkte, Eigentumsrechte, Daten, Dokumente, Dateien und (Teil-)Ergebnisse der Dienstleistungen des Auftraggebers trotz einer bestehenden Herausgabepflicht zurückzubehalten, bis der Auftraggeber alle PLUSGROWTH BV geschuldeten Beträge bezahlt hat.

8. Rechte an geistigem oder gewerblichem Eigentum

8.1 Alle geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte an der Software, den Websites, den Geräten oder anderen Materialien wie Analysen, Entwürfen, Dokumentationen, Berichten, Angeboten sowie an den vorbereitenden Materialien, die von PLUSGROWTH BV - oder im Namen von PLUSGROWTH BV - entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich bei PLUSGROWTH BV, ihren Lizenzgebern oder ihren Lieferanten.

8.2 Der Kunde erwirbt nur die durch diese Bedingungen und das Gesetz ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte. Jedes andere oder weitergehende Recht des Kunden zur Vervielfältigung von Software, Webseiten, Dateien oder anderen Materialien ist ausgeschlossen.

8.3 Es ist dem Kunden nicht gestattet, Hinweise auf den vertraulichen Charakter oder auf Urheberrechte, Marken, Handelsnamen oder andere geistige oder gewerbliche Eigentumsrechte aus der Software, den Websites, den Dateien, der Ausrüstung oder den Materialien zu entfernen oder zu verändern.

8.4 Es steht PLUSGROWTH BV frei, den Namen und das Logo des Auftraggebers unter Berücksichtigung der Interessen des Auftraggebers für eigene Werbezwecke zu verwenden, es sei denn, der Auftraggeber widerspricht.

9. Garantien Kunde

9.1 Der Abnehmer garantiert, dass keine Rechte Dritter verletzt werden, wenn er PLUSGROWTH BV Geräte, Software, für Websites bestimmtes Material, Daten (Datenbanken) oder andere Materialien und/oder Informationen zur Verfügung stellt. Der Abnehmer stellt PLUSGROWTH BV von jeder Klage frei, die sich auf die Behauptung stützt, dass eine solche Zurverfügungstellung, Nutzung, Anpassung, Installation oder Einfügung ein Recht eines Dritten verletzt.

9.2 Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für den Inhalt und garantiert, dass dieser den Anforderungen des guten Geschmacks und der guten Sitten entspricht. Der Auftraggeber stellt PLUSGROWTH BV von allen Ansprüchen Dritter aufgrund des Inhalts frei. Wenn PLUSGROWTH BV der Meinung ist, dass der Inhalt diesen Anforderungen nicht entspricht, ist PLUSGROWTH BV berechtigt, seine Dienstleistungen auszusetzen oder zu beenden, ohne dafür schadenersatzpflichtig zu werden.

10. Vorschriften - Verhaltenskodizes

10.1 Die Parteien garantieren, dass sie jederzeit die anwendbaren Bestimmungen der geltenden (europäischen) Gesetzgebung und Verhaltensregeln einschließlich der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten und elektronischer Kommunikation sowie die (Verhaltensregeln) des Branchenverbands Data Driven Marketing Association ("DDMA") einschließlich des "Kodex" einhalten werden.

Werbung per E-Mail".

10.2 Die vorgenannten Kodizes/Verordnungen enthalten Vorschriften über die Einhaltung des erforderlichen "Opt-in"-Verfahrens für den Versand von E-Mails und das Verbot von "Spam".

10.3 Der Abnehmer stellt PLUSGROWTH BV von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich daraus ergeben, dass der Abnehmer die vorgenannten Vorschriften und/oder Verhaltensregeln nicht oder nicht vollständig einhält, und ersetzt PLUSGROWTH BV alle Schäden, die PLUSGROWTH BV durch eine Verletzung der in Absatz 1 dieses Artikels enthaltenen Garantie entstehen. PLUSGROWTH BV hat in diesem Fall außerdem das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne diesbezüglich schadensersatzpflichtig zu sein.

11. Verarbeitung personenbezogener Daten

11.1 Wenn PLUSGROWTH BV personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen sie diesbezüglich einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag miteinander ab. Der Auftraggeber stellt PLUSGROWTH BV von Ansprüchen von Personen frei, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden und für die der Auftraggeber verantwortlich ist, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass die dem Anspruch zugrunde liegenden Tatsachen PLUSGROWTH BV zuzurechnen sind. Der Auftraggeber garantiert PLUSGROWTH BV, dass der Inhalt, die Nutzung und/oder die Verarbeitung der Daten nicht rechtswidrig ist und kein Recht eines Dritten verletzt.

11.2 PLUSGROWTH BV wird alle vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Daten oder sonstigen Angaben stets vertraulich behandeln und mit größtmöglicher Sorgfalt auf dem Niveau sichern, das zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses für die Sicherung solcher Informationen in der Branche üblich ist.

12. Haftung

12.1 Die Gesamthaftung von PLUSGROWTH BV wegen eines zurechenbaren Versäumnisses bei der Erfüllung des Vertrages beschränkt sich pro Ereignis (eine Reihe von aufeinanderfolgenden Ereignissen gilt als ein Ereignis) auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens bis zu einem Höchstbetrag in Höhe des Honorars, das PLUSGROWTH BV für die vertragsgemäße Arbeit in dem dem schadensverursachenden Ereignis vorausgehenden Jahr erhalten hat, ohne Medienbudgets, Lizenzgebühren und Mehrwertsteuer.

12.2 Die Gesamtentschädigung für direkten Schaden übersteigt jedoch in keinem Fall den Betrag, der von der Haftpflichtversicherung von PLUSGROWTH BV ausgezahlt wird, zuzüglich des eigenen Risikos von PLUSGROWTH BV im Rahmen dieser Versicherung.

12.3 Unter direktem Schaden ist ausschließlich zu verstehen: (i) angemessene Kosten, die dem Auftraggeber entstehen, damit die Leistung der PLUSGROWTH BV dem Vertrag entspricht, es sei denn, der Vertrag wird durch oder auf Wunsch des Auftraggebers aufgelöst; (ii) angemessene Kosten, die entstehen, um die Ursache und das Ausmaß des Schadens festzustellen, insofern sich die Feststellung auf direkten Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht; und (iii) angemessene Kosten, die entstehen, um Schaden zu verhindern oder zu begrenzen, insofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zu einer Begrenzung des direkten Schadens im Sinne dieser Bedingungen geführt haben.


                12.4 Haftung von PLUSGROWTH BV für indirekten Schaden, gleichgültig aus welchem Grund   
                - einschließlich - aber nicht beschränkt auf - Folgeschäden, entgangenen Gewinn, verminderte  
                Goodwill, Schäden durch Betriebsunterbrechung, Schäden aus Kundenforderungen oder
                Beziehungen des Auftraggebers oder Datenverlust - ist ausgeschlossen.

12.5 Die in den vorstehenden Absätzen dieses Artikels genannten Beschränkungen entfallen, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens PLUSGROWTH BV oder ihrer Führungskräfte ist.

12.6 Die Haftung von PLUSGROWTH BV wegen zurechenbarer Versäumnisse bei der Erfüllung eines Vertrages tritt in jedem Fall nur dann ein, wenn der Abnehmer PLUSGROWTH BV unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich in Verzug setzt, wobei eine angemessene Frist zur Beseitigung der Versäumnisse zu setzen ist, und PLUSGROWTH BV auch nach Ablauf dieser Frist mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen zurechenbar in Verzug bleibt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Versäumnisses enthalten, so dass PLUSGROWTH BV in der Lage ist, angemessen zu reagieren.

12.7 Jeder Schadensersatzanspruch gegen PLUSGROWTH BV verjährt mit dem Ablauf von 6 Monaten, nachdem der Abnehmer von dem Bestehen des Anspruchs Kenntnis hatte oder hätte haben können.

13. Vertraulichkeit

13.1 Alle zwischen den Parteien ausgetauschten oder ihnen bekannt gewordenen Informationen und Daten, einschließlich Software, Daten, vorbereitendes Material und Geschäftsgeheimnisse, sind vertraulich zu behandeln. Die Parteien verpflichten sich, solche Informationen und Daten nicht ohne die schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben, es sei denn, sie sind aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften dazu verpflichtet.

14. Höhere Gewalt

14.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung zu erfüllen, wenn sie durch höhere Gewalt daran gehindert wird. Unter höherer Gewalt wird verstanden: Höhere Gewalt von Lieferanten, nicht ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen von Lieferanten, die der Auftraggeber PLUSGROWTH BV vorgeschrieben hat, sowie Fehlerhaftigkeit von Waren, Materialien, Daten, Software von Dritten, deren Verwendung der Auftraggeber PLUSGROWTH BV vorgeschrieben hat.

                14.2 Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als neunzig (90) Tage gedauert hat, ist der
                Parteien das Recht, den Vertrag durch schriftliche Kündigung zu beenden. Was  
                bereits im Rahmen des Abkommens erfüllt worden ist, wird in diesem Fall anteilig   
                geregelt, ohne dass die Parteien einander etwas anderes schulden.

15. Dauer und Beendigung durch Kündigung

               15.1 Ein Vertrag wird für eine bestimmte Zeit geschlossen, und zwar für den Zeitraum, der  
                in der Vereinbarung. Nach Ablauf der ersten Laufzeit wird es immer stillschweigend verlängert
                für den gleichen Zeitraum, es sei denn, er wird schriftlich und fristgerecht gekündigt  
                von drei Monaten bis zum Ende der laufenden Amtszeit.


               15.2 PLUSGROWTH BV und der Abnehmer sind beide berechtigt, einen Vertrag abzuschließen mit
                mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder die sich daraus ergebenden Verpflichtungen zu beenden.
                im Falle der (beantragten) Zahlungseinstellung oder des Konkurses der anderen Partei auszusetzen oder
                wenn das von der anderen Partei betriebene Unternehmen liquidiert oder aufgegeben wird.

                15.3 Die Kündigung eines Vertrages kann nur durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

16. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

16.1 Diese Allgemeinen Bedingungen, alle Angebote und Verträge, auf die sich diese  
Auf die Allgemeinen Bedingungen findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.

16.2 Alle Streitigkeiten, einschließlich solcher über die Anwendbarkeit und Auslegung von  
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ein Vertrag oder ein Angebot werden in erster Instanz ausschließlich dem zuständigen Gericht in Rotterdam vorgelegt, es sei denn, PLUSGROWTH BV entscheidet sich dafür, den Streitfall dem Gericht vorzulegen, das nach dem Gesetz zuständig wäre, wenn die in diesem Absatz getroffene Gerichtsstandsvereinbarung nicht getroffen worden wäre.

de_DEGerman